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Eintritt in den aktiven Ruhestand

ruhestand
Was ändert sich?
Wer nicht mehr im Berufsleben steht, sollte bei Eintritt in den Ruhestand einmal seine vorhandenen Versicherungen durchleuchten. In einigen Policen können Leistungen enthalten sein, die als Rentner nicht mehr benötigt werden.

Berufshaftpflicht
In der Privathaftpflichtversicherung ist zum Beispiel mitunter auch eine Diensthaftpflichtversicherung enthalten. Dies trifft auf Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu. Teilweise besteht auch eine eigenständige Berufshaftpflicht. Solche Versicherungsbestandteile werden nun nicht mehr benötigt.

Die Rechtsschutzversicherung ist oft als Paket mit "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" abgeschlossen. Hier wäre dann beispielsweise der Teil des Berufs-Rechtsschutzes überflüssig.

Neue spezielle Leistungsangebote
Diese und weitere Bausteine sind im Ruhestand nicht mehr erforderlich und können gekündigt werden. In vielen Fällen empfiehlt sich sogar die Umstellung des vorhandenen Tarifs auf ein spezielles Paket für Ruheständler. Diese sind oft billiger und können zusätzliche Bausteine enthalten, die gezielt für die neue Lebenssituation entwickelt wurden.

So können dies beim Rechtsschutz spezielle Leistungen für Rechtsberatung im Hinblick auf Patienten- und Betreuungsverfügungen oder auch das Testament sein. In jedem Fall ist es sinnvoll, einen Fachmann Ihre bestehenden Versicherungen prüfen zu lassen. Der Wegfall nicht mehr benötigter Versicherungsbausteine kann Ihnen somit Geld sparen, welches Sie für andere Aktivitäten nutzen können.

versicherungsmakler

Für Ihre Fragen
steht Ihnen gern der Versicherungsmakler Jens Sternberg zur Verfügung:
Telefon  0351/471 66 75
Mail an  js@jens-sternberg.de
Webseite des Versicherungsmaklers Sternberg
 
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