Startseite von Reigentag - Herzlich Willkommen
STARTSEITE
   Kontakt   |   Impressum
RUBRIKEN-ÜBERSICHT
GESUNDHEIT+WELLNESS
   Fitnessaktivitäten
   Gesundheitsvorsorge
REISEN+AUSFLÜGE
   Deutschland
   Europa
   Reise-Tipps
KUNST+KULTUR
   Lesen
   Musik
   Veranstaltungen
COMPUTER+INTERNET
   Software
   Infoquellen
   Helferlein
   Ratgeber Computerkauf
ZUHAUSE
   Einrichten+Wohnen
   Garten+Pflanzen
   Haushalt+Geräte
ESSEN+TRINKEN
   Ernährung
   Getränke & mehr
   Leser-Rezepte
HOBBYS+INTERESSEN
   Sammeln
   Kreatives
   Fotografieren
FINANZEN+RECHT
   Versicherung
   Recht
Sie sind hier: Finanzen+Recht > Versicherung > Artikel

Kranken- und Pflegeversicherung - das sollten Sie wissen

Das Bundesgesundheits-Ministerium begleitet die jetzt in Kraft getretene Gesundheitsreform mit einer Informations- und Aufklärungskampagne.

kranken-pflege-versicherung Was sich ändert sich für Versicherte durch die Gesundheitsreform?

Am 1. April 2007 ist die, bis zum letzten Tag stark umstrittene, Gesundheitsreform in Kraft getreten. Einige Teile dieser Reform, wie zum Beispiel die Einrichtung des sogenannten "Gesundheitsfonds" treten erst ab 2009 in Kraft.

Ein wesentlicher Punkt der Reform ist, dass alle Menschen, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, wieder in ihre ehemalige Krankenversicherung zurückkehren können. Die ehemals gesetzlich Versicherten können sich ab dem Inkrafttreten der Reform, also ab 1. April 2007, auch wieder gesetzlich versichern lassen.

Alle Personen, die einst privat versichert waren, haben für den befristeten Zeitraum vom 01.07.2007 bis 31.12.2008 das Recht, zu ihrer früheren Privatversicherung zurück zu kehren. Dafür bieten diese Versicherungen sogenannte Standard- oder auch Basistarife an.

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon und Webseiten eingerichtet, auf welchen verschiedenes Informationsmaterial bereitgestellt wird. Unter folgendem Link erhalten Sie nähere Informationen: Webseite des Bundesministerium für Gesundheit

Gesetzliche Kassen werden neue Tarife anbieten
Die Kassen werden aller Voraussicht nach zahlreiche neue Tarife, wie beispielsweise mit differenziertem Leistungsumfang und Selbstbeteiligungen anbieten.
Es empfiehlt sich aber für jeden gesetzlich Versicherten, diese sehr genau zu prüfen, bevor ein Tarifwechsel durchgeführt wird. Denn oft sind diese neuen Tarife an bestimmte Bedingungen, so zum Beispiel Mindestlaufzeiten geknüpft.

Auch eine vorschnelle Entscheidung ist wenig sinnvoll. Besser ist es abzuwarten, bis alle Kassen entsprechende Angebote vorlegen. Außerdem erhalten diese neuen Tarife nur eine vorläufige Genehmigung. Erst im kommenden Jahr erfolgt durch das Bundesversicherungsamt eine endgültige Prüfung und Entscheidung.


Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Pflichtversicherung für gesetzlich sowie privat Versicherte eingeführt. Sie stellt eine Grundabsicherung dar und kann durch zusätzliche Angebote der Privaten Krankenversicherungen ergänzt werden. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dies kann formlos vom Leistungsempfänger oder einem Bevollmächtigten erfolgen.

Sinnvoller Weise sollte ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung sofort nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Spätestens jedoch nach Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eintritt. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei den zuständigen Kassen oder bei qualifizierten Pflegedienstleistern.

Nach Eingang des Antrages wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das ausgezahlte Pflegegeld ist steuerfrei und steht dem Pflegebedürftigen zu, was nicht ausschließt, dass dieser es an seine Pflegeperson weitergibt.

Hier finden Sie einen lesenwerten, sehr umfangreichen Artikel über die Pflegeversicherung.

versicherungsmakler

Für Ihre Fragen
steht Ihnen gern der Versicherungsmakler Jens Sternberg zur Verfügung:
Telefon  0351/471 66 75
Mail an  js@jens-sternberg.de
Webseite des Versicherungsmaklers Sternberg


 
Seite drucken Diese Seite drucken Erfahrung berichten Ihre Erfahrungen berichten Seite empfehlen Diese Seite weiterempfehlen

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:
nach oben
Literaturempfehlungen bei  amazon
 
pflegeversicherung WISO Pflegeversicherung. Einstufung, Leistungen, Streitfälle

Wie stellt man einen Antrag? Wer hat Anspruch? Was tun, wenn die Kasse nicht zahlt oder die Einstufung ungerecht ist? Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes gibt jede Menge Insider-Tipps.
mehr darüber ...

 

 

 
Erfahrungsberichte unserer Besucher:
Schreiben Sie uns doch gleich Ihre Erfahrungen.
nach oben

© 2006-2008 Reigentag.de  Alle Rechte vorbehalten. | Seitengestaltung: mamicpix webdesign

Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein.
Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.