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Die Gesundheitsreform 2007
Mit Beschluss des Bundesrates vom 16.02.2007 treten zum 1. April 2007 neue Regelungen in Kraft.
Die Reform soll den Versicherten mehr Transparenz und Effizienz bringen. Ob dies gelingt, wird die Praxis zeigen. Zunächst führt die Reform allerdings zu keinen spürbaren Veränderungen für die Versicherten.
Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?
- Rechtsanspruch auf Rehabilitation nach Unfall oder Krankheit unabhängig vom Alter
- Empfohlene Impfungen und notwendige Kuren werden zu Pflichtleistungen, für alle Kassen.
- Krankenhäuser dürfen Patienten für spezielle Versorgungen ambulant behandeln
- Ab 2009 gilt für alle Krankenkassen ein bundeseinheitlicher gesetzlich festgelegter Beitragssatz. Kommt eine Krankenversicherung mit dem Geld nicht aus, kann sie von den Versicherten nach bestimmten Kriterien einen Zusatzbeitrag einfordern.
- Den Versicherten wird künftig mehr Eigenvorsorge abverlangt, dafür wird es Bonushefte geben. Bei Nichteinhaltung erhöhen sich die Zuzahlungen.
- Gesetzliche Krankenkassen können zusätzlich Wahltarife anbieten, mit Selbstbehalt, Rückerstattungen oder sonstigen zusätzlichen Leistungen.
Änderungen für Privat-Versicherte
Ab 1. Januar 2009 müssen die privaten Versicherer einen Basistarif anbieten, der im Beitragssatz und Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Bis zum 30.9.2009 können bereits privat Krankenversicherte in den Basistarif wechseln.
Bisher gebildete Altersrückstellungen können beim Wechsel der Versicherung mitgenommen werden.
Ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Versicherung wird erschwert. Das Einkommen bei Angestellten muss dafür künftig drei Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 3975 Euro pro Monat liegen.
Und außerdem
Es gibt eine Reihe von Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben - aus verschiedenen Gründen. Für einen befristeten Zeitraum vom 01.07.2007 bis 31.12.2008 sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, Nichtversicherten die Möglichkeit der Rückkehr in einen sogenannten Standard- oder auch Basistarif zu geben. Auch wer privat versichert war und seinen Versicherungsschutz beispielsweise wegen Nichtzahlung der Beiträge verloren hat, muss von dieser PKV zum Basistarif wieder aufgenommen werden.
Sollten Sie jetzt handeln?
Ob alles so kommt? Reformen und beschlossene Gesetze sind das eine, die Umsetzung in die Praxis bringt häufig noch Veränderungen. Die Angebote der Kassen werden sich auch erst im Laufe des Jahres entwickeln. Ob ein Kassenwechsel oder die Nutzung eines Wahltarifes sinnvoll ist, muss im Einzelfall gut geprüft werden. Dazu sollten Sie sich die jeweiligen Kriterien genau ansehen oder von neutraler Seite beraten lassen.
Mehr Informationen
finden Sie auch in unserem Artikel Kranken- und Pflegeversicherung - das sollten Sie wissen
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