Krank im Ausland - das kann teuer werden
Niemand möchte bei Antritt einer Reise darüber nachdenken, dass er bei einem Urlaub im Ausland krank werden kann. Dennoch kann es schnell einmal passieren, dass Sie im Urlaubsland eine Arztbehandlung benötigen. Wer trägt dann die Kosten?
Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen kommen oft nicht für Behandlungskosten im Ausland auf, selbst dann nicht, wenn manche Kasse sagt, innerhalb der EU wäre das kein Problem.
So sorgen Sie vor
Eine der wichtigsten privaten Zusatzversicherungen für einen Auslandsaufenthalt ist die sogenannte Auslandsreise-Krankenversicherung, die AKV. Bereits ab 10 Euro pro Person und Jahr können Sie eine solche Versicherung abschließen.
Wie erfolgt die Kostenerstattung?
Bei ambulanten Behandlungen zahlen Sie die anfallenden Kosten erst einmal selbst. Wieder zu Hause, reichen Sie die Rechnung bei der AKV ein und bekommen die Kosten erstattet. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die Arztrechnung unbedingt folgende Angaben enthält:
- Name der behandelten Person
- Datum des Behandlungstages
- Grund der Behandlung
- Preis der Behandlung
Mussten Sie stationär, also im Krankenhaus behandelt werden, so rechnet die AKV üblicherweise direkt mit der betreffenden Klinik ab. Dafür ist es notwendig, dass Sie auf Ihrer Reise jederzeit die Versicherungsnummer und die Notfall-Rufnummer der AKV bereit haben. So kann im Ernstfall die Klinik eine sogenannte Kostenübernahme-Erklärung direkt von Ihrer Versicherung anfordern. Diese Notfall-Rufnummern sind bei den AKV-Anbietern üblicherweise rund um die Uhr besetzt - und im allgemeinen auch mehrsprachig.
Was ist versichert?
Generell sind nur akut notwendige Behandlung versichert. Dies gilt auch und insbesondere beim Zahnarzt! Beispielsweise kann sich bei einer schmerzstillenden Zahnbehandlung herausstellen, dass die Ursache in einer schadhaften Krone liegt. Lässt der Versicherte diese gleich vor Ort erneuern, wird er zwar von seiner AKV die Schmerzbehandlung, nicht aber die Kosten für die Krone ersetzt bekommen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Zahnersatz im Ausland nur die Hälfte kostet - die AKV zahlt nur die schmerzstillende Behandlung und den provisorischen Zahnersatz.
Was ist nicht versichert?
Grundsätzlich nicht versichert sind all jene Kosten, die aus nicht akut notwendiger Behandlung entstehen. Eine besondere Situation ergibt sich damit für chronisch Kranke. Hier kann es sein, dass die AKV für ärztliche Leistungen nicht aufkommt, da die Krankheit bereits vor Reiseantritt bestand und absehbar war, dass im Ausland vor Ort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt mit der AKV vorab klären, ob für die konkrete chronische Krankheit Versicherungsschutz besteht.
Auch für Schwangere gilt: sprechen Sie mit dem Versicherungsanbieter ab, ob Arzthonorare rund um die Schwangerschaft auf Auslandsreisen erstattet werden.
Erstattung von Krankenhaus-Behandlungen
Auch im stationären Bereich, bei notwendiger Krankenhaus-Behandlung gilt der Grundsatz: nur das akut medizinisch Notwendige wird übernommen. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung fallen nicht darunter.
Wie sieht es mit der Leistungsdauer aus?
Grundsätzlich leistet die AKV für die üblichen sechs Wochen. Ist in dieser Zeit keine Genesung oder Rücktransportfähigkeit eingetreten, kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Hier gibt es Unterschiede in den Leistungen: Die Mehrzahl der Gesellschaften leisten "... darüber hinaus für weitere drei Monate ..." oder ähnlich. Die besseren Bedingungen lauten "... darüber hinaus, bis Genesung oder Rücktransportfähigkeit eingetreten sind."
Also vor Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt auf eine entsprechend günstige Formulierung achten.
Rücktransport nach Deutschland
Zusätzlich zu den schon erwähnten ambulanten, zahnmedizinischen und stationären Leistungen ist in der AKV üblicherweise auch der medizinisch notwendige und/oder angeratene Rücktransport nach Deutschland versichert.
Wer sich beruflich im Ausland aufhält sollte prüfen, dass die AKV für alle Arten von Auslandsreisen gilt - und nicht nur für private Reisen.
Unser Tipp:
Wer regelmäßig Auslandsreisen unternimmt, schließt am besten eine Ganzjahres-Police ab und lässt den Beitrag von seinem Konto abbuchen. Dann sind automatisch alle Reisen, in der Regel bis zu sechs Wochen Dauer, versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub erneut darum kümmern muss. Über das Lastschriftverfahren ist somit auch die pünktliche Beitragszahlung sichergestellt, denn diese ist immer die Voraussetzung für die Kostenerstattung.
Fotos v.o.n.u.: Claudia Hautumm/Pixelio, itschidick/Photocase, Michael Bührke/Pixelio
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